AGB | Heaven’s Smash Burger

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Foodtruck-, Verkaufs- und Catering-Leistungen

Heaven’s Smash Burger
Heininger Straße 38, 73037 Göppingen
E-Mail: Heavenssb@outlook.de
Telefon: +49 157 55759812

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Heaven’s Smash Burger (im Folgenden „Anbieter“) gegenüber seinen Kunden (im Folgenden „Veranstalter“).

2. Vertragsschluss

(1) Eine Anfrage über das Formular oder per E-Mail stellt noch keinen verbindlichen Vertrag dar.

(2) Der Vertrag kommt erst zustande durch:

  • schriftliche Angebotsannahme oder
  • Bestätigung durch den Anbieter.

3. Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot.

(2) Ergänzend gelten die Regelungen dieser AGB.

4. Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter stellt sicher:

  • geeignete Stellfläche für den Foodtruck
  • Stromanschluss
  • freie Zu- und Abfahrt
  • ggf. notwendige Genehmigungen

5. Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro.

(2) Zahlungsbedingungen werden im Angebot geregelt.

(3) Der Anbieter kann eine Anzahlung verlangen.

6. Haftung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

7. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen wie:

  • extremen Wetterbedingungen
  • behördlichen Anordnungen
  • Ausfällen außerhalb des Einflussbereichs

kann die Leistung angepasst oder abgesagt werden.

8. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der separaten Datenschutzerklärung auf der Website.

9. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Sofern es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.

Teil A – Verkaufsmodell (öffentliche Events)

10. Anwendungsbereich

Dieser Abschnitt gilt für Veranstaltungen, bei denen Gäste Speisen direkt beim Foodtruck kaufen.

11. Mindestumsatz

(1) Es kann im Angebot ein Mindestumsatz vorausgesetzt werden.

(2) Ist dieser Vertragsbestandteil vereinbart und wird nicht erreicht, ist die Differenz vom Veranstalter zu zahlen.

  • bis 50 Gäste: 900 €
  • bis 100 Gäste: 1.400 €
  • bis 200 Gäste: 1.800 €

(3) Der Mindestumsatz ist unabhängig von äußeren Einflüssen, insbesondere Wetterbedingungen oder tatsächlichem Besucheraufkommen, zu gewährleisten.

12. Verkaufszeit

Die Verkaufszeit wird im Angebot festgelegt.

13. Ausverkauf

(1) Bei Ausverkauf kann der Verkauf vorzeitig beendet werden.

(2) Ein Anspruch auf Nachproduktion besteht nicht.

14. Wetterrisiko und Veranstaltungsrisiko

(1) Witterungsbedingte Einflüsse können Auswirkungen auf den Ablauf sowie den Umsatz der Veranstaltung haben. Das allgemeine Veranstaltungsrisiko liegt beim Veranstalter.

(2) Beide Parteien sind bemüht, bei unvorhersehbaren Umständen gemeinsam eine praktikable Lösung für die Durchführung der Veranstaltung zu finden.

(3) Eine Reduzierung der vereinbarten Vergütung oder des Mindestumsatzes aufgrund von Witterungseinflüssen ist ausgeschlossen.

15. Stornierung (Verkaufsmodell)

(1) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

(2) Im Falle einer Stornierung durch den Veranstalter gelten folgende Regelungen:

  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • 7–13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: die vereinbarte Anzahlung wird einbehalten
  • weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Mindestumsatzes

(3) Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornokosten angerechnet.

(4) Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der Erklärung beim Anbieter.

(5) Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Teil B – Cateringmodell (geschlossene Events)

16. Anwendungsbereich

Dieser Abschnitt gilt für Veranstaltungen, bei denen der Veranstalter die Verpflegung der Gäste übernimmt.

17. Gästezahl

(1) Die angegebene Gästezahl dient als Kalkulationsbasis.

(2) Abweichungen müssen rechtzeitig mitgeteilt werden.

18. Preise

Die Preisermittlung erfolgt entweder durch:

  • Pauschale pro Person
  • oder individuelle Produktauswahl

19. Zahlungsbedingungen

(1) Der Anbieter kann eine Anzahlung verlangen.

(2) Restzahlungen sind vor oder nach dem Event fällig (laut Angebot).

20. Leistungszeit

Die Dauer des Caterings wird im Angebot definiert.

21. Änderungen

Änderungen der Gästezahl oder Leistungen müssen spätestens 7 Tage vor Eventbeginn erfolgen.

22. Stornierung (Cateringmodell)

(1) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

(2) Im Falle einer Stornierung gelten folgende Regelungen:

  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • 7–13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: die vereinbarte Anzahlung wird einbehalten
  • weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Angebotswertes

(3) Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.

(4) Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Anbieter.

(5) Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.